Bitte beachten Sie, dass die notdiensthabenden Praxen vor allem während der Abend- und Nachtstunden nicht durchgängig personell besetzt sind. Nehmen Sie daher immer zunächst telefonisch mit dem jeweiligen zahnärztlichen Notdiensthabenden unter der angezeigten Rufnummer Kontakt auf.

In dringenden Schmerz- und Notfällen können Sie die Diensthabenden auch über die zentrale Rufnummer für den Notdienst erfragen: 01805 / 98 67 00 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz ggfs. teurer).

Was zählt als zahnärztlicher Notfall?

Sie gelten als zahnmedizinischer Notfall, wenn Sie Schmerzen oder eine Erkrankung vorweisen können, deren Behandlung nicht bis zum nächsten (Werk-) Tag warten kann. Fälle, die dringend zahnmedizinische Versorgung benötigen – auch um Folgeschäden zu vermeiden –, können sein:

  • starke, plötzliche Zahnschmerzen, die auch mit Schmerzmitteln, bewährten Hausmitteln und Kühlung des betroffenen Bereichs nicht mehr auszuhalten sind

  • Unfallverletzungen wie Zahnverlust, Zahnfraktur oder Kieferfraktur

  • Schwellungen im Mundbereich, die oft auf eine Entzündung hindeuten, zuzüglich Fieber

  • Nachblutungen zahnärztlicher oder zahnchirurgischer Eingriffe: z.B. platzt eine Operationsnaht auf und die Blutung lässt sich nicht mehr stillen

Bei Zahnproblemen, die Sie nicht in der obigen Auflistung wiederfinden, können Sie in der Regel bis zu den regulären Praxisöffnungszeiten warten. Dazu zählen zum Beispiel herausgefallene Füllungen oder verlorene Kronen, kaputte Prothesen/Schienen, drückender Zahnersatz oder Zahnfleischbluten – wenngleich ärgerlich und unangenehm, sollte dafür nicht der Notdienst beansprucht werden.

Was muss ich mitbringen?

Zur Behandlung sollten Sie bitte Folgendes dabeihaben:

  • Ihre Gesundheitskarte G2 (ggf. EU-Versicherungskarte)
  • Ihren Personalausweis oder alternativ Ihren Reisepass
  • Wenn Ihr (Haupt-) Wohnsitz nicht in Deutschland ist bzw. Sie nicht in Deutschland versichert sind, wird gewöhnlich eine Bezahlung (bar, gegebenenfalls mit EC Karte oder mit gängigen Kreditkarten) anfallen.
  • Patienten ohne Krankenversicherung müssen die Behandlung ebenfalls vor Ort bezahlen