Regelungen ab 1. Oktober 2022 im Zusammenhang mit der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen
Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 müssen Patienten und Besucher in Zahnarztpraxen FFP2-Masken (oder vergleichbar) tragen. Ausnahmen hiervon gelten nur für folgende Situationen:
➜ während der Behandlung,
➜ Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
➜ Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können,
➜ gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.
Praxis Katja Klose
Zahnarztpraxis am Schloss
Markt 22
48683 Ahaus
Telefon: 02561-1577
Telefax: 02561-7834
E-Mail : info@praxis-katjaklose.de